Besucherordnung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE EINTRITTSKARTENINHABER UND REGELN FÜR DIE BESUCHER
ART. 1 DEFINITION
Veranstalter: die Gesellschaft / der Träger, die/der die Veranstaltung / das Event organisiert.
Eintrittskarte: ordnungsmäßig gekauftes oder vom Veranstalter auf unterschiedliche Weise geliefertes gültiges Dokument, dessen Präsentation dem Inhaber den Zugang zur Veranstaltung / zum Event ermöglicht, die/das an dem dafür bestimmten Veranstaltungsort (infolge einfach „der Veranstaltungsort“) zu den ebenda angegebenen Daten und Uhrzeiten stattfindet. Die Eintrittskarte muss beim Einlass dem Empfangspersonal unbeschädigt vorgelegt und während des gesamten Aufenthalts an dem Veranstaltungsort aufbewahrt werden.
Käufer der Eintrittskarte: die Person, die die Eintrittskarte vom Veranstalter kauft.
Eintrittskarteninhaber: der Käufer der Eintrittskarte und/oder jedermann, der eine Eintrittskarte vorlegt oder besitzt.
Fachkraft: eine Person, die beruflichen Aktivitäten in den Branchen nachgeht, die Gegenstand der Veranstaltung / des Events sind.
ART. 2 PREIS DER EINTRITTSKARTEN - ABHOLUNG DER EINTRITTSKARTEN
2.1 Der Preis der Eintrittskarten entspricht dem auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Nennpreis. Alle Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer.
2.2 Die Eintrittskarten können dem Käufer der Eintrittskarte entsprechend der Art des vom Veranstalter gewählten Vertriebswegs auf unterschiedliche Weise verkauft werden. Die Eintrittskarten können bereitgestellt werden: in gedruckter Form oder in elektronischem Format.
ART. 3. VORSCHRIFTSMÄSSIGKEIT DER EINTRITTSKARTEN UND VERBOTE
3.1 Es sind ausschließlich die Inhaber gültiger und ordnungsmäßig gekaufter oder vom Veranstalter auf unterschiedliche Weise (z.B. Einladungsgutschein) über die offiziellen Kanäle gelieferter Eintrittskarten zur Veranstaltung / zum Event zugangsberechtigt.
3.2 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, verlorene, beschädigte, zerrissene, kaputte, gestohlene oder unlesbare Eintrittskarten zu ersetzen.
3.3 Der Wiederverkauf der Eintrittskarten zu Gewinnzwecken ist streng verboten, es sei denn, er erfolgt infolge spezifischer Abkommen des Veranstalters mit Dritten.
3.4 Die Eintrittskarte darf ferner nicht aus kommerziellen Zwecken sowie für Werbe- oder Promotion-Ziele ohne die vorherige Genehmigung des Veranstalters an Dritte übertragen oder übergeben werden. Wurden die Eintrittskarten von unbefugten Dritten gekauft oder ist die Eintrittskarte gestohlen, gefälscht, unlesbar oder kopiert, hat der Eintrittskarteninhaber keine Zugangsberechtigung zur Veranstaltung / zum Event.
ART. 4. ANNULLIERUNG DER VERANSTALTUNG / DES EVENTS - RÜCKERSTATTUNG DER EINTRITTSKARTE
4.1 Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, die im eigenen Kalender vorgesehenen Events und/oder Veranstaltungen zu annullieren und/oder umzuprogrammieren.
In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung der Eintrittskarte ausschließlich im Falle der Annullierung und/oder Umprogrammierung seitens des Veranstalters gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Der Eintrittskarteninhaber nimmt außerdem zur Kenntnis, dass bestimmte Fakten, wie widrige Witterungsverhältnisse, Gründe der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, höhere Gewalt oder andere nicht dem Veranstalter anrechenbare organisatorische Faktoren zu Änderungen der Daten und Uhrzeiten der Veranstaltung / des Events führen können. Eine jegliche Haftung des Veranstalters in diesen Situationen ist ausgeschlossen.
4.3 Der Veranstalter haftet keinesfalls für jegliche vom Eintrittskarteninhaber getragene Mehrkosten, Gebühren, Unkosten oder Schäden.
ART. 5. REGELN FÜR DEN ZUGANG ZUM UND DEN AUFENTHALT AM VERANSTALTUNGSORT DER VERANSTALTUNG / DES EVENTS
5.1 Der Eintrittskarteninhaber muss die am Eingang und innerhalb des Veranstaltungsortes sowie auf der Website aufgeführten Regeln ebenso wie die Richtlinien befolgen, die der Veranstalter als erforderlich erachtet und die aus technischen oder organisatorischen Gründen kommuniziert werden.
5.2 Der Eintrittskarteninhaber muss für den Zugang zum und den Aufenthalt am Veranstaltungsort folgende Bestimmungen erfüllen:
a. der Eintrittskarteninhaber stimmt den vorliegenden Geschäftsbedingungen zu und befolgt diese;
c. der Eintrittskarteninhaber muss sich gemäß den Bestimmungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhalten und darf für die allgemeine Sicherheit der Veranstaltung oder der Öffentlichkeit keine Gefahr darstellen.
d. der Eintrittskarteninhaber darf den regulären Ablauf der Aktivitäten innerhalb der Veranstaltung / des Events nicht unterbrechen oder stören bzw. versuchen zu unterbrechen.
e. der Eintrittskarteninhaber ist zugunsten der eigenen Sicherheit und der Sicherheit aller vom Eintrittskarteninhaber begleiteten Minderjährigen verpflichtet, auf der Veranstaltung die maximale Aufmerksamkeit walten zu lassen sowie mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu handeln und die Hinweise und Verhaltensregeln innerhalb des Veranstaltungsortes bzw. in dessen Nähe zu befolgen.
5.3 Kinder unter dem Alter von 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (einer mindesten volljährigen Person) die Messe besuchen.
5.4 Besuche von Schulklassen sind ausschließlich nach vorheriger Genehmigung und an den vom Veranstalter vorgegebenen Tagen gestattet. Schulklassen ohne Genehmigung dürfen die Veranstaltung nicht besuchen.
5.5 Der Veranstalter behält sich die Autonomie vor, den Einlass von Tieren jeglicher Art zu gestatten oder zu verbieten, mit Ausnahme von Blindenhunden.
Die Einführung folgender Vorrichtungen in den Veranstaltungsort ist nicht gestattet:
Pistolen, Schusswaffen oder anderer Vorrichtungen, die bedrohlich wirken oder der körperlichen und/oder psychischen Unversehrtheit der Personen schaden können (als Beispiel ohne Anrecht auf Vollständigkeit: Pistolen, Sprengkörper, Feuerwerk, Rauchpatronen, Spielzeugwaffen, Nachbildungen oder Imitationen von Schusswaffen, die für echte Waffen gehalten werden können, Elektroschock-Stöcke, chemische Substanzen, bewegungsunfähig machende oder immobilisierende Gase und Sprays, Säuren und Repellentien für Tiere, Messer, Klingen, Schneidegeräte, Scheren, etc. ...);
Trompeten und Musikinstrumente jeglicher Art, insofern nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt, Megaphone und andere Systeme zur Klangausgabe und -verstärkung sowie andere Gegenstände, die die Unversehrtheit der am Veranstaltungsort verweilenden Personen gefährden und stören bzw. den regulären Ablauf der Veranstaltung / des Events beeinträchtigen können.
Drogen, Gifte, schädliche Stoffe, entflammbares Material, Lacke oder anderes verschmutzendes Material.
5.7 Der Eintrittskarteninhaber stimmt als Grundvoraussetzung für den Besuch der Veranstaltung Sicherheitsinspektionen und jeglichen erforderlichen Kontrollen, auch mittels Metalldetektor, vor und während des Besuchs des Veranstaltungsortes zu. Im Rahmen dieser Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen zwecks der Verhinderung einer widerrechtlichen Einführung von den unter Punkt 5.6 der vorliegenden Verordnung aufgeführten Materialien und Substanzen in die Veranstaltung / das Event kann der Eintrittskarteninhaber aufgefordert werden, den Inhalt von Taschen, Rucksäcken oder jeglichem anderem Gepäck oder transportiertem Gegenstand für den persönlichen Gebrauch zu zeigen.
5.8 Bei der Ausübung der Aufsichtsfunktionen kann das vom Veranstalter beschäftigte Sicherheits- und Kontrollpersonal unter anderem folgende Tätigkeiten ausführen:
a. Vorabprüfungen:
Einleitende Pauschaluntersuchung der von der Veranstaltung / dem Event betroffenen Orte, um das Vorhandensein etwaiger illegaler Substanzen oder verbotener Gegenstände sowie jeglicher anderer Materialien zu prüfen, die bei missbräuchlicher Verwendung die Unversehrtheit oder Gesundheit der Personen gefährden können; es besteht ggf. eine sofortige Meldepflicht an die Polizeikräfte und an andere zuständige Behörden und öffentliche Einrichtungen;
Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Versperrungen oder Behinderungen des Zugangs zu den Fluchtwegen bei gleichzeitiger Gewährleistung des regulären Ablaufs der Unterhaltungsaktivitäten;
b. Kontrollen des Zugangs der Öffentlichkeit:
Schutz der Eingänge der Veranstaltung / des Events und Reglementierung des Zustroms der Öffentlichkeit;
Überprüfung des Besitzes einer gütigen Eintrittskarte insofern vorgesehen und, im Fall eines namensgebundenen Tickets oder eines für den Eintritt vorgeschriebenen Mindestalters, Prüfung des Ausweises sowie der Einhaltung der Eintrittsbestimmungen;
kurze Sichtkontrolle der Personen zwecks Prüfung auf eine etwaige Einführung von illegalen Substanzen sowie von verbotenen Gegenständen oder Materialien, die für die öffentliche Unversehrtheit oder Gesundheit der Personen eine Gefahr darstellen können, mit sofortiger Meldepflicht an die Polizeikräfte und an andere zuständige Behörden oder öffentliche Einrichtungen;
c. Kontrollen innerhalb der vom Ablauf der Veranstaltung / des Events beeinträchtigen Bereiche:
Allgemeine Aufsicht zur Überprüfung der Einhaltung der von öffentlichen und privaten Akteure festgelegten Bestimmungen, Vorschriften und Verhaltensregeln;
Beihilfe bei Ersteingriffen, die weder die Ausübung öffentlicher Ämter noch die Anwendung von Gewalt oder anderer Mittel der Nötigung oder eine Aussetzung von Gefahren mit sich bringen, mit dem Ziel der Verhinderung oder der Einstellung von potentiell für die Unversehrtheit oder Gesundheit der Personen gefährlichen Verhaltensweisen oder Situationen. Es bleibt die sofortige Meldepflicht an die Polizeikräfte und an andere zuständige Behörden oder öffentliche Einrichtungen bestehen, denen auf Ersuchen die maximale Mitarbeit angeboten werden muss.
5.9 Innerhalb des Veranstaltungsortes ist ein jegliches Verhalten verboten, das Gefahrensituationen hervorrufen und/oder die persönliche Sicherheit des Eintrittskarteninhabers oder Dritter gefährden kann und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt und/oder in irgendeiner Weise den regulären Ablauf der Veranstaltung / des Events und die Aktivität des Veranstalters stören kann, wie beispielsweise: das Rauchen in nicht dafür vorgesehenen Bereichen, das Glücksspiel, unbefugte Geldeinnahmen, Werbeaktivitäten - individuell oder in der Gruppe, alle nicht von den zuständigen Abteilungen des Veranstalters befugte Formen von Werbung oder Marketing mit jeglichen Mitteln, Proteste von Gewerkschaften bzw. politischen oder religiösen Einrichtungen, Vertrieb von Gütern seitens unbefugter Personen oder an unbefugten Orten, Verkauf von Tickets, unbefugte Übertragung und/oder Erfassung von Daten zu kommerziellen Zwecken mittels Mobiltelefon oder anderer Gerätschaften (Videokameras, Fotoapparate, Aufnahmegeräte, etc.), Eintritt unbefugter Berichterstatter und Journalisten mit Aufnahmegeräten und/oder Videokameras / Fotoapparaten, Versuche des Betretens vorbehaltener Bereiche, unbefugte Forderung von Geld oder anderen Gütern (z.B. für Musik- oder Unterhaltungsprogramme am Eingang oder innerhalb des Veranstaltungsortes, Bettlerei, illegaler Verkauf von Eintrittskarten etc…).
5.10 Ein Verstoß gegen die oben angeführten Bestimmungen wird vom Veranstalter den zuständigen Behörden gemeldet. Der Veranstalter behält sich außerdem die Möglichkeit vor, eine Entschädigung für alle erlittenen Schäden zu fordern.
ART.6 AUFNAHMEN, FOTOS UND AUFZEICHNUNGEN
6.1 Der Eintrittskarteninhaber gibt sein Einverständnis, vom Veranstalter oder von Dritten, die durch Letzteren beauftragt wurden, innerhalb des Veranstaltungsortes fotografiert, gefilmt oder aufgenommen zu werden. Der Veranstalter oder durch Letzteren beauftragte Dritte haben das Recht, innerhalb des Veranstaltungsortes aufgenommene Fotos, Bilder, Filme und Aufzeichnungen des Eintrittskarteninhabers auszustrahlen, zu veröffentlichen, zu verwenden und deren Nutzungsrecht an Dritte weiterzugeben, ohne dass der Eintrittskarteninhaber einen Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung jeglicher Art hat. Der Veranstalter oder durch Letzteren beauftragte Dritte sowie alle Käufer des Verwendungsrechtes für das oben genannte Material haften nicht gegenüber dem Eintrittskarteninhaber bei einer Verwendung des Materials nach geltendem Recht.
6.2 Der Eintrittskarteninhaber nimmt außerdem mit dem Kauf der Eintrittskarte zur Kenntnis, dass alle Innen- und Außenbereiche des Messegeländes aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden und dass die aufgenommenen Bilder, wie von der Datenschutzkommission vorgeschrieben, gemäß den allgemeinen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und der Zivil- und Strafrechtsordnung zu unerlaubten Eingriffen in den privaten Lebensbereich verarbeitet werden. Die besagten Bilder werden im Fall von Straftaten oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besonders bedeutenden Ereignissen auf der Grundlage eines spezifischen Antrags der Justizbehörde oder der Kriminalpolizei zur Verfügung gestellt.
6.3 Vom Eintrittskarteninhaber am Veranstaltungsort mit einem Fotoapparat, einer Videokamera oder einem Audio-Gerät aufgenommene Bilder, Videos und Tonaufnahmen dürfen ausschließlich für häusliche und private Zwecke verwendet werden. Der Eintrittskarteninhaber darf dieses Material folglich nicht verkaufen, ausstrahlen, veröffentlichen oder zu kommerziellen Zwecken nutzen.
ART. 7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
7.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Käufern und den Inhabern der Eintrittskarten mittels Darlegung am Eingang und innerhalb des Veranstaltungsortes sowie auf der Website angemessen bekannt gegeben werden, sind der einzige zwischen den Parteien bestehende Vertrag. Mit dem Kauf der Eintrittskarte (für die Käufer) und dem Vorzeigen der Eintrittskarte gegenüber dem Empfangspersonal beim Einlass (für die anderen Inhaber) werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen bestätigt und angenommen.
7.2 Die in der offiziellen italienischen Sprache und Englisch abgefassten vorliegenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich nach italienischem Recht geregelt. Für jegliche Streitigkeiten in Bezug auf diese ist ausschließlich das Gericht von Rovereto zuständig.
ART. 8. SCHÄDEN UND HAFTUNG
8.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die für den Eintrittskarteninhaber entstehen und für die dieser nicht verantwortlich ist, sowie für Schäden, die der Eintrittskarteninhaber Dritten und/oder deren Eigentum zufügt.
8.2 Der Veranstalter kann nicht für sich aus einem unvorsichtigen und fahrlässigen Verhalten des Eintrittskarteninhabers ergebende Konsequenzen verantwortlich gemacht werden; der Eintrittskarteninhaber muss in jedem Fall während des Besuchs der Veranstaltung / des Events mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit handeln.
8.3 Ein jeglicher Unfall, in den der Eintrittskarteninhaber involviert ist, muss jedenfalls umgehend dem Aufsichtspersonal zwecks direkter Prüfung des Zustands der Schauplätze und der Dinge für die entsprechenden Zertifizierungen gemeldet werden; eine nicht erfolgte sofortige Meldung seitens des Eintrittskarteninhabers enthebt den Veranstalter immer einer jeglichen etwaigen Haftung gegenüber dem Eintrittskarteninhaber.
8.4 Der Veranstalter kann außerdem nicht für unvorhersehbare und/oder indirekte Schädigungen des Eintrittskarteninhabers verantwortlich gemacht werden, da diese in den Bereich des Zivilrechts fallen, auf das verwiesen wird.
ART. 9. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Veranstalter behandelt die vom Käufer der Eintrittskarte und vom Eintrittskarteninhaber bereitgestellten personenbezogener Daten einschließlich der beim Eintritt zur Veranstaltung gelieferten personenbezogenen Daten streng vertraulich. Diese Daten werden vom Veranstalter gemäß dem Legislativdekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196, und den für den Datenaustausch mit den Partnern zum Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarten oder anhand der Einstellungen des Besucherprofils auf der Website gewährten Genehmigungen verarbeitet. Die Hinweise zur Datenschutz können auf der Website des Veranstalters eingesehen werden.
ART. 10. SONDERREGELUNG DER VERANSTALTUNG
Der Eintrittskarteninhaber muss ebenfalls etwaige für einzelne Veranstaltungen erlassene Sonderregelungen befolgen, die hiermit vollkommen in Erinnerung gerufen wurden.
11. - 14. JANUAR 202514. - 17. JUNI 2025
MessegeländeVia Baltera, 20 - 38066 - Riva del Garda (Italy)